Das Unterbrechen der Ausführung einer Aufgabe mit der Absicht, sie zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wird als Aussetzen bezeichnet. Das wird normalerweise von einem externen Planer ohne Unterstützung oder Mitwirkung durch die Aufgabe durchgeführt.
Vorkaufsrecht
Das Unterbrechen der Ausführung einer Aufgabe mit der Absicht, sie zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wird als Aussetzen bezeichnet. Das wird normalerweise von einem externen Planer ohne Unterstützung oder Mitwirkung durch die Aufgabe durchgeführt.
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